MÖSSINGEN. Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Neckar-Alb hat am 22. Juli den Teilregionalplan Solarenergie und den dazugehörigen Umweltbericht mit großer Mehrheit beschlossen. Damit ist ein weiterer Schritt zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgabe, mindestens 0,2 Prozent der Fläche der Region Neckar-Alb für den Ausbau der Solarenergie regionalplanerisch zu sichern, getan.
Insgesamt umfasst der beschlossene Teilregionalplan 78 Freiflächen-Photovoltaik-Gebiete mit einer Gesamtfläche von 1.032 Hektar. Dies entspricht rund 0,4 Prozent der Regionsfläche. Von den Gebieten sind 35 als Vorranggebiete (395 ha) und 43 als Vorbehaltsgebiete (637 ha) ausgewiesen. Die zweite formelle Beteiligung zur Teilfortschreibung Solarenergie, die im Frühjahr dieses Jahres durchgeführt wurde, habe zu keinen Änderungen der Gebietskulisse geführt, heißt es in einer Pressemitteilung des Regionalverbandes Neckar-Alb.
Alle im Rahmen der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen wurden erfasst und die enthaltenen Argumente geprüft. Die Behandlung der Argumente ist in der »Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Windenergie, Entwurf 2023« dokumentiert und öffentlich unter www.rvna.de/solar zugänglich.
Beteiligungsverfahren zur Windenergie startet
Am Mittwoch, 30. Juli, startet das zweite Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Neckar-Alb 2013. Bis einschließlich Freitag, 29. August, können Hinweise und Anregungen der Öffentlichkeit zum aktuellen Planentwurf abgegeben werden. Die Beteiligungsunterlagen sowie alle Informationen zu den Beteiligungsmöglichkeiten stehen dann wieder im Internet unter www.rvna.de/wind zur Verfügung.
Der Regionalverband Neckar-Alb hat die gesetzliche Aufgabe, mindestens 1,8 Prozent der Fläche der Region für den Ausbau der Windenergie im Regionalplan auszuweisen. Nach einer freiwilligen informellen Beteiligung im Frühjahr 2023 und einer ersten formellen Beteiligungsrunde im Jahr 2024 wurde der Planentwurf auf Grundlage der eingegangenen Rückmeldungen von Behörden und der Öffentlichkeit überarbeitet und die erneute Anhörung von der Verbandsversammlung des Regionalverbands am 22. Juli beschlossen.
Der aktuelle Entwurf des Teilregionalplans Windenergie umfasst 32 Gebiete für Windenergie mit einer Gesamtfläche von 7.035 ha. Das entspricht 2,8 Prozent der gesamten Fläche der Region Neckar-Alb. Zehn der im Planentwurf 2023 enthaltenen Gebiete werden in der aktuellen Planung nicht weiterverfolgt. Bei 26 Gebieten wurden Anpassungen vorgenommen, vier Gebiete blieben unverändert und zwei Gebiete wurden neu aufgenommen.
Zu Änderungen in der Flächenkulisse haben vor allem Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange geführt. Acht Gebiete wurden aufgrund militärischer Belange gestrichen, ein Gebiet wegen eines erweiterten Siedlungsvorsorgeabstands, ein Gebiet wegen Natur- und Artenschutzbelangen und ein Gebiet wegen sonstiger Belange.
Die Behandlung der Argumente ist in der »Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Windenergie, Entwurf 2023« dokumentiert und öffentlich unter www.rvna.de/wind zugänglich. (eg)