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Angeklagte empört über Urteil des Schöffengerichts Tübingen

Amtsgericht Tübingen verurteilt Reutlinger Autohändler wegen hinterzogener Zoll-Einfuhrabgaben von 714.000 Euro zu einer Bewährungsstrafe von 1,5 Jahren.

1,5 Jahre Bewährungsstrafe, 25.000 Geldstrafe und die Einziehung von 714.000 Euro hinterzogener Einfuhrgebühren - das Schöffenge
1,5 Jahre Bewährungsstrafe, 25.000 Geldstrafe und die Einziehung von 714.000 Euro hinterzogener Einfuhrgebühren - das Schöffengericht Tübingen präsentierte dem 56jährigen Reutlinger Kaufmann mit dem Urteil eine deftige Rechnung. Foto: Norbert Leister
1,5 Jahre Bewährungsstrafe, 25.000 Geldstrafe und die Einziehung von 714.000 Euro hinterzogener Einfuhrgebühren - das Schöffengericht Tübingen präsentierte dem 56jährigen Reutlinger Kaufmann mit dem Urteil eine deftige Rechnung.
Foto: Norbert Leister

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