PFRONSTETTEN. »Gut gemeint, aber nicht zu Ende gedacht«: so kommentiert Paravan-Gründer und -Chef Ronald Arnold neue Regelungen, mit denen sich sein Unternehmen herumschlagen muss. Grund des Ärgers sind die Vereinten Nationen, genauer die UN-Regelung R155 zur Cybersicherheit in Kraftfahrzeugen, die moderne Fahrzeuge besser gegen digitale Angriffe schützen wollen.
Was »gut gemeint« klingt, hat nicht nur für Paravan in Pfronstetten gravierende Auswirkungen. Paravan baut Fahrzeuge für Menschen mit körperlichen Einschränkungen um. Das beginnt mit der barrierefreien Einfahrt mit dem Rollstuhl, der dann eingeklinkt zum Fahrersitz wird, für Paravan eine einfache Aufgabe. Die Pfronstetter bauen Fahrzeuge aber auch so um, dass sie ohne Beine oder Arme gefahren werden können oder mit anderen schwersten Einschränkungen. Die Grenzen zum autonomen Fahren sind fließend, rein technisch könnte ein Paravan-Kunde in Berlin vor einer Konsole sitzen, und sein Auto in Aichelau vom Hof rollen lassen.
Damit man auf Pedale, Hebeleien und sogar das Lenkrad verzichten kann, wird die Mechanik durch Elektronik und Drive-by-Wire ersetzt. Die Fahrzeuge können durch Joysticks, Mini-Lenkrad oder Touchscreens gesteuert werden. Dazu ist ein Zugang zu den Rechnern im Auto notwendig, den erschwert UNECE R155 erheblich, kann ihn so gut wie unmöglich machen.
»Kein Fahrzeug bedeutet keine Arbeit, Krankentransport zur Pflege, zum Arzt, zur Familie, zu allem - ein Rattenschwanz«
Mobilität bedeutet Zugang zur Arbeitswelt, individuelle Mobilität, mit dem eigenen Fahrzeug ist für Behinderte besonders wichtig. »Ohne Fahrzeug kein Arbeitsplatz. Und kein Arbeitsplatz bedeutet staatliche Unterstützung«, sagt Arnold, »kein Fahrzeug bedeutet Krankentransport zur Pflege, zum Arzt, zur Familie, zu allem - ein Rattenschwanz«. Der Paravankunde Klaus ist seit seinem 18. Lebensjahr auf einen Rollstuhl angewiesen, für den erfolgreichen Unternehmer ist individuelle Mobilität kein Luxus, sondern Grundvoraussetzung, sein Unternehmen zu führen. Der Umbau seines neuen Fahrzeugs, einer Mercedes S-Klasse, gestaltete sich mühsam, zog sich über mehr als ein halbes Jahr hin. Grund: Die Oberklasse ist technologisch führend, auch in der Cybersicherheit. »Im kommenden Jahr werden in Volumenmodellen die gleichen Herausforderungen auftreten«, mahnt Arnold, Mercedes sei nicht der Sonderfall, sondern lediglich d Vorbote aller kommenden Modellgenerationen.
Betroffen sind besonders die sogenannten Sekundärfunktionen wie Zündung, Blinker, Scheibenwischer, Licht, Hupe. Klingt simpel, ist es aber nicht. Ein Beispiel: Der Blinker ist mittlerweile mit dem Spurhalteassistenten verknüpft. Ohne Blinken will das Fahrzeug in der Spur bleiben, stur geradeaus weiterfahren. »Ein Behinderter kann nicht gegen die Spurregelung angehen, dazu braucht es Kraft«, erklärt Arnold. Wenn der Blinker, der im Spezialfahrzeug vielleicht über einen Touchscreen bedient wird, mit dem Spurhalteassistent zusammenarbeiten soll, muss Paravan an die Fahrzeugelektronik ran, das geht mit R 155 aber nicht mehr.
Die Notlösung von Paravan sind Servomotoren und Umlenkhebel: Der Blinker wird am Touchscreen ausgelöst, dann bekommen die Servomotoren ein Signal und betätigen den klassischen Blinkhebel. Das ist für die Pfronstetter technologische Steinzeit - »so haben wir es vor 20 Jahren gemacht«, sagt Arnold. »Statt auf eine digitale Schnittstelle zugreifen zu können, müssen wir technische Einzelfalllösungen entwickeln«.
Verbunden mit der technischen Abnahme im Einzelfall und der erschwerten Abstimmung mit den Sozialhilfeträgern, die Kosten übernehmen, dauert es so deutlich länger, bis ein Fahrzeug ausgeliefert werden kann. Die Hersteller dürfen - oder wollen - bei der Integration der Paravan-Helferlein nach der neuen Richtlinie nicht mehr helfen. Falls es kracht, steht zuerst der Autohersteller vorm Kadi und haftet auch für Zulieferer und Umbauer. »Letztlich ist es eine Haftungsfrage«, erklärt Arnold.
»Kein digitaler Zugang bedeutet technologische Steinzeit. Mit Stellmotoren haben wir vor 20 Jahren gearbeitet«
»Der Mittelstand wird mit Bürokratie an die Wand gefahren«, klagt Arnold, »soll ich den Laden schließen und was Neues anfangen?« An Paravan hängen über 150 Arbeitsplätze in einer strukturschwachen Region, die unter dem »nicht zu Ende gedacht« leiden könnten und die Region gleich mit. Deshalb wendet sich Roland Arnold an die Politik. Manuel Hailfinger (MdL) und Staatssekretärin Elke Zimmer waren Ende Juli zu Gast in Aichelau und erhielten einen Einblick in die Probleme innovativer Mittelständler. Die Landespolitik sitzt aber bei R 155 nicht am Hebel. Immerhin die Vereinten Nationen sind nicht so weit weg, wie vielleicht gedacht, R 155 wurde maßgeblich in Genf erarbeitet. Und durch die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, Menschen mit Behinderung größtmögliche Unabhängigkeit zu gewährleisten. Das Bundesverkehrsministerium war auf nationaler Ebene beteiligt. Hier fordert Arnold mehr Unterstützung von den Bundestagsabgeordneten, »auch wenn die Materie nicht einfach ist«.
Was schlagen Paravan und andere Umrüster vor? Einen Sondergenehmigungsrahmen für behindertengerechte Fahrzeugumbauten, die Hersteller müssten verpflichtet werden, zertifizierten Umbauern den Zugriff auf sicherheitsrelevante Fahrzeugsystem zu erlauben, die Einbindung von Inklusionsexperten bei der Gesetzgebung sowie politische Unterstützung für inklusive technische Standards.
Barrierefreiheit sei kein Sonderfall, sondern ein Grundrecht. Menschen mit Behinderung dürften nicht durch technische Standards ausgeschlossen werden. Individuelle Mobilität sei häufig die Voraussetzung für Beruf, Ausbildung und gesellschaftliche Teilhabe. Deshalb müssten Sicherheitsvorgaben und Inklusion zusammen gedacht werden, fordert Roland Arnold. (GEA)



