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Bad Uracher Musikpavillon zu teuer: Neu ausgeschrieben

Zwei Bauangebote gingen ein, beide sind laut Stadtverwaltung unangemessen hoch und »nicht wirtschaftlich«.

Bürgermeister Elmar Rebmann zeigte noch vor einer Woche den Plan für den neuen Musikpavillon, der in dieser Ellipsenform so geba
Bürgermeister Elmar Rebmann zeigte noch vor einer Woche den Plan für den neuen Musikpavillon, der in dieser Ellipsenform so gebaut wird. FOTO: RUOF
Bürgermeister Elmar Rebmann zeigte noch vor einer Woche den Plan für den neuen Musikpavillon, der in dieser Ellipsenform so gebaut wird. FOTO: RUOF

BAD URACH. Kurz und schmerzlos arbeiteten die Bad Uracher Gemeinderäte ihr Programm ab. Zunächst ging es vorab im Gartenschauausschuss um den Musikpavillon im Kurpark, der am 2. Oktober seinen musikalischen Abgesang durch die Gruppe Acoustic Storm erlebte.

Bad Urachs Bürgermeister Elmar Rebmann hatte die alten Zeiten des Pavillons mit unzähligen Konzerten in Erinnerung gerufen. An gleicher Stelle soll bis zum Start der Gartenschau im Mai 2027 das neue Gebäude entstehen. Die öffentliche Ausschreibung für die notwendigen Rohbauarbeiten erfolgte im Juli 2025. Eingegangen sind laut Verwaltung bei der Submission zwei Angebote. Der Preis war das einzige Zuschlagskriterium für die Vergabe. Die abgegebenen Angebote wurden rechnerisch geprüft. »Nicht wirtschaftlich«, lautete das Ergebnis.

Beide Angebote seien unangemessen hoch. Bieter Nummer eins liegt mit seinem Angebot bei 182 Prozent des Leistungsverzeichnisses, der zweite Bieter gar bei 458 Prozent. Damit besteht nach Aussage der Stabsstelle ein schwerwiegender Aufhebungsgrund, wenn das Angebot 25 Prozent über dem vorgegebenen Limit liegt. Die Verwaltung schlug daher vor, die Ausschreibung aufzuheben und nach Überarbeitung des Ausschreibungstextes die Arbeiten neu und beschränkt auszuschreiben. Dies wurde vom Gremium einstimmig gebilligt. Zumal es die Zusicherung gab, dass der Zeitplan dennoch gehalten werden kann.

Nur ein Thema stand auf der anschließenden Sitzung des Gemeinderats auf der Tagesordnung. Die Stadt beabsichtigt laut Anna Haas, Fachbereich Baurecht und Verwaltung für den Bereich »Ortskern Wittlingen« im Bereich Zehntplatz städtebauliche Maßnahmen in Betracht zu ziehen und den Ortskern dadurch aufzuwerten.

»Zur Sicherung dieses Ziels erlässt die Stadt eine Vorkaufsrechtssatzung. Durch den Erlass der Satzung sollen der Erwerb und die Sicherung der hierfür erforderlichen Flächen erleichtert werden. Der Erwerb der noch nicht im Eigentum der Stadt befindlichen Grundstücke ist für den Erfolg des Projekts von zentraler Bedeutung«, sagte Haas.

Mit dem Vorkaufsrecht gibt ihren Worten zufolge der Gesetzgeber den Kommunen ein städtebauliches Instrument zur Sicherung der Bauleitplanung sowie gemeindlichen Planungshoheit zur Hand. »In diesem Zuge erhält die Kommune einen größeren Handlungsspielraum beim Grunderwerb zur Umsetzung der Zielvorstellungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung«, betonte Anna Haas.

Der räumliche Geltungsbereich dieser Vorkaufssatzung umfasst laut Haas den Bereich Zehntplatz vom bestehenden Rathaus bis zur Alten Schule in Wittlingen. Der überwiegende Teil des Bereichs befinde sich bereits im städtischen Eigentum. Die bestehenden kommunalen und öffentlichen Gebäude im Ortskern weisen nach ihrer Aussage zum Teil erhebliche funktionale Defizite und bauliche Mängel auf, die den heutigen Anforderungen an eine zeitgemäße und bürgernahe Verwaltung nicht mehr gerecht werden. Insbesondere fehlt es an Barrierefreiheit, energetischer Effizienz und einer angemessenen städtebaulichen Einbindung in das Ortsbild.

Keine Auswirkung auf Haushalt

Um diese Missstände zu beheben, sei, so Haas, eine umfassende Neuordnung der Flächen im Ortskern vorgesehen. »Ziel ist die Schaffung eines modernen, barrierefreien Rathauses sowie die gestalterische Aufwertung des öffentlichen Raums«, sagte Haas. Auswirkungen auf den Haushalt habe dieser Beschluss, der einstimmig gefasst wurde, nicht. (ber)