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Aktuell Prozess

Bewährungsstrafe für Metzger von der Alb ohne Meistertitel

»Erhebliche Widersprüche an allen Ecken und Enden.« Die, so Richter Eberhard Hausch, haben dazu geführt, dass das Schöffengericht Reutlingen zwei Angeklagte von der Alb unter anderem wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Verstößen gegen das Tierschutzgesetz zu Bewährungsstrafen verurteilt hat.

Gewerbsmäßiger Betrug und Verstöße gegen das Tierschutzgesetz: Die beiden Angeklagten erhalten eine Bewährungsstrafe: Der Angekl
Gewerbsmäßiger Betrug und Verstöße gegen das Tierschutzgesetz: Die beiden Angeklagten erhalten eine Bewährungsstrafe: Der Angeklagte von zwei Jahren, die Angeklagte von einem Jahr und sechs Monaten. Foto: Cordula Fischer
Gewerbsmäßiger Betrug und Verstöße gegen das Tierschutzgesetz: Die beiden Angeklagten erhalten eine Bewährungsstrafe: Der Angeklagte von zwei Jahren, die Angeklagte von einem Jahr und sechs Monaten.
Foto: Cordula Fischer

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