TÜBINGEN. Bei Kontrollen im vorigen Jahr wurden in den Tübinger Bussen 55.000 Fahrgäste überprüft. In etwas mehr als 1.200 Fällen wurden Passagiere ohne Fahrschein erwischt. Die Kontrolleure verlangten daraufhin ein erhöhtes Beförderungs-Entgelt, wie es in den Vorschriften heißt. Die Ertappten mussten 60 Euro bezahlen.
Etwa 200 der Sünder in Tübingen waren Wiederholungstäter. Nur in zwölf Fällen wurde gegen Schwarzfahrer ein Strafantrag gestellt. In Reutlingen wurden nach Angaben der Stadtverwaltung 2024 etwas mehr Passagiere ohne Fahrschein erwischt. In Heilbronn/Hohenlohe/Schwäbisch Hall ist die Verstoßquote fast doppelt so hoch wie in der Unistadt.
Die Tü-Bus-Gesellschaft betont: »Ein Strafantrag wegen Erschleichens von Leistungen nach § 265a StGB wird nur in Fällen gestellt, in denen ein Fahrgast mehrfach wiederholt keinen Fahrschein vorzeigen kann. Handelt es sich um die Ausstellung eines erhöhten Beförderungsentgeltes an Minderjährige, wird grundsätzlich auf eine Strafanzeige verzichtet.« Muss die Polizei gerufen werden, weil der Erwischte keine Einsicht zeigt oder die Kontrolleure bedroht, wird grundsätzlich Anzeige erstattet.
An dieser Handhabung wollen die Tü-Bus-Verantwortlichen und die Zuständigen im Rathaus nichts ändern. »Die Verwaltung wird dem Antrag der Fraktion Linke nicht folgen. In begründeten Ausnahmefällen sollen auch weiterhin Strafanträge gestellt werden können.« Entscheidet der Gemeinderat anders, will OB Boris Palmer überlegen, ob er Widerspruch wegen Rechtswidrigkeit einlegt. (GEA)


