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Mitarbeiterinnen des Reutlinger Jugendamts freigesprochen

Volle Reihen im Reutlinger Amtsgericht: Es ist ein Fall, der die Öffentlichkeit interessierte. Zwei Jugendamtsmitarbeiterinnen waren wegen Verletzung der Fürsorgepflicht angeklagt. Das Schöffengericht sprach sie frei. So begründete Richter Sierk Hamann das Urteil.

Zwei Mitarbeiterinnen des Kreisjugendamtes standen vor dem Amtsgericht. Nach mehreren Verhandlungstagen wurden sie freigesproche
Zwei Mitarbeiterinnen des Kreisjugendamtes standen vor dem Amtsgericht. Nach mehreren Verhandlungstagen wurden sie freigesprochen. Foto: Stephan Zenke
Zwei Mitarbeiterinnen des Kreisjugendamtes standen vor dem Amtsgericht. Nach mehreren Verhandlungstagen wurden sie freigesprochen.
Foto: Stephan Zenke

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