TÜBINGEN. Am Ende war's nur eine knappe Mitteilung im Gemeinderat. »Das war inhaltlich unerfreulich und teuer«, stellte der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer am Montag fest. Dem Rathauschef war schon 2023 klar: »Die Bundeswehr hat das Vetorecht.« Also blieb den Tübingern jetzt nicht viel anderes: »Die Planungen für den interkommunalen Windpark Großholz werden eingestellt.«
Ende 2023 hatten einige Beteiligte noch die vage Hoffnung, man könne 2024 mit den Rodungen beginnen und 2025 bauen. 2026 hätten die Windräder dann Strom produzieren können. »Eine viertel Million Euro wurden schon investiert«, hieß es damals im Rathaus.
Auch andere Gebiete betroffen
Vor wenigen Wochen hat sich der Regionalverband mit den Planungen für die Windenergie befasst. Damals wurde deutlich, dass die Zahl der möglichen Windparks reduziert wird (wir berichteten). Im jüngsten Entwurf wurde das Vorranggebiet »Rammert« um 129 Hektar verkleinert. Zu den maßgeblichen Gründen zählte hier die NATO-Pipeline. Und für das Projekt »Großholz« Kusterdingen/Tübingen kam das Aus.
Die beiden genannten Vorhaben waren keine Ausnahme. Auch in anderen Fällen folgte der Regionalverband den Einwänden der Bundeswehr. Betroffen sind wie berichtet des Weiteren Reutlingen-Mittelstadt, Hayingen-Münzdorf, Münsingen-Hundersingen und Bremelau, Zwiefalten Sonderbuch und Vorderer Tautschbuch, Albstadt und Albstadt/Meßstetten und Rosenfeld-Täbingen.
Voran geht es hingegen beim Rammert: Bis 2028 soll der interkommunale Windpark entstehen. Zwei Windenergie-Anlagen sind auf der Gemarkung der Gemeinde Dußlingen geplant. Die vertragliche Grundlage hierfür haben die Kommune und die Stadtwerke Tübingen als Projektentwickler mit der Unterzeichnung der Verträge bereits geschaffen. (GEA)


