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Pfefferspray-Räuber von Tübingen muss für fast drei Jahre hinter Gitter

Die 2. Große Strafkammer sah in der Tat, die vor einem Tübinger Dönerladen geschah, einen besonders schweren Raub in einem minder schweren Fall. Die Beute war nur gering.

Das Tübinger Landgericht verurteilt Pfefferspray-Räuber zu zwei Jahren und elf Monaten Haft.
Das Tübinger Landgericht verurteilt Pfefferspray-Räuber zu zwei Jahren und elf Monaten Haft. Foto: Arne Dedert/dpa
Das Tübinger Landgericht verurteilt Pfefferspray-Räuber zu zwei Jahren und elf Monaten Haft.
Foto: Arne Dedert/dpa

TÜBINGEN. Er sprühte seinen drei Kontrahenten Pfefferspray ins Gesicht und klaute ihnen danach ihr Handy und 30 Euro in bar. Jetzt muss der 32-Jährige Tunesier wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen für zwei Jahre und elf Monate hinter Gitter. Dieses Strafmaß legte am Donnerstag die 2. Große Strafkammer des Tübinger Landgerichts für den Angeklagten fest.

Der Raub geschah in den Abendstunden des 17. Septembers 2023 vor einem Dönerladen an der Steinlachunterführung in Tübingen. Drei Männer saßen vor dem Lokal an einem Tisch, als der Angeklagte zu ihnen stieß und eine Zigarette schnorren wollte. Die Männer erfüllten seinen Wunsch und gaben ihm eine Zigarette, worauf der 32-Jährige wieder abzog.

Chaos und heftiges Geschrei

Allerdings kam er nur wenige Minuten später wieder zurück und versuchte das Trio in ein Gespräch zu verwickeln. Doch die Männer wollten unter sich bleiben und wiesen den 32-Jährigen ab. Das ärgerte ihn offenbar. »In diesem Augenblick entschloss sich der Angeklagte, anzugreifen und das Handy, das vor einem der Männer auf dem Tisch lag, wegzunehmen«, ist sich der Vorsitzende Richter Dr. Christoph Kalkschmid sicher.

Der 32-jährige Tunesier zog das Pfefferspray aus der Tasche und sprühte den drei Männern damit ins Gesicht. Das allgemeine Chaos und heftige Geschrei nutzte der Angeklagte, um das Handy vom Tisch und noch 30 Euro in bar aus der Umhängetasche einer der Männer zu stehlen. Das Handy bekam das Opfer allerdings später wieder zurück.

Gericht: Notwehr nur Schutzbehauptung

Während des Prozesses wie auch in seinem letzten Wort hatte der Angeklagte behauptet, dass er sich von den drei Männern bedroht gefühlt habe. Er habe geglaubt, einer aus dem Trio habe ein Messer ziehen wollen, um ihn damit zu attackieren. Er habe sich mit dem Pfefferspray nur verteidigen wollen.

Doch diese Geschichte nahm ihm die Strafkammer nicht ab. »Das war eine Schutzbehauptung des Angeklagten«, meinte Kalkschmid, der sich dabei auf mehrere Zeugenaussagen stützte. Eine Bedrohungslage für den 32-Jährigen habe »sich in keiner Weise bestätigt«.

»Gefährliches Werkzeug« eingesetzt

Bei dem "sehr schnellen und dynamischen Geschehen" habe es sich um einen besonders schweren Raub gehandelt, weil der Angreifer mit dem Pfefferspray ein »Gefährliches Werkzeug« eingesetzt habe, um das Handy zu rauben. Normalerweise wird ein solcher Raub mit einer Haftstrafe nicht unter fünf Jahren geahndet.

So weit wollte das Gericht allerdings nicht gehen. Der Wert des Raubgutes sei nicht gerade sehr hoch gewesen, es habe sich um eine Spontantat gehandelt, die Opfer hätten keine bleibenden Schäden erlitten und der bestohlene habe sein Handy wieder zurückerhalten, so Kalkschmid weiter. Deshalb ging die Strafkammer von einem minder schweren Fall aus.

Verteidiger plädierte für Bewährungsstrafe

Eine Bewährungsstrafe, wie Verteidiger Holger Böltz in seinem Plädoyer gefordert hatte, wollte das Gericht aber nicht aussprechen. Die Strafe könnte nicht im unteren Bereich liegen, weil der Angeklagte mehrfach, auch einschlägig wegen Eigentumsdelikten, vorbestraft sei und diese Taten in sehr kurzer Zeit begangen habe, erklärte Kalkschmid. Auch habe der 32-Jährige gleich drei Männer mit dem Pfefferspray verletzt.

Verteidiger Böltz war indes nicht von einem Raub ausgegangen. Es habe sich nur um einen Diebstahl gehandelt, glaubte er. Das Pfefferspray sei in einem handfesten Streit zwischen den Männern zum Einsatz gekommen. Erst danach habe sich sein Mandant entschlossen, das Handy zu stehlen.

Dieser Auffassung folgte das Gericht nicht. Es sah genauso wie Staatsanwalt Felix Schmidhäuser in der Tat einen besonders schweren Raub in einem minder schweren Fall. Allerdings blieb die Strafkammer deutlich unter der Forderung des Staatsanwaltes, der den Angeklagten für vier Jahre hinter Gitter hatte sehen wollen. (GEA)

Im Gerichtssaal

Richter: Dr. Christoph Kalkschmid, Stefan Pfaff. Schöffen: Ralf Glaunsinger, Michael Reutter. Staatsanwalt: Dr. Felix Schmidhäuser. Verteidiger: Holger Böltz.