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Prozess um getöteten 14-jährigen Gomaringer beginnt im August

Im November 2024 wurde ein 14-jähriger Radfahrer bei einem nächtlichen Unfall in Gomaringen tödlich verletzt. Der Autofahrer war betrunken. Nun steht der Prozesstermin fest.

Der Fall um einen getötet 14-jährigen Pedelec-Fahrer landet vor dem Tübinger Gericht.
Der Fall um einen getötet 14-jährigen Pedelec-Fahrer landet vor dem Tübinger Gericht. Foto: Norbert Leister
Der Fall um einen getötet 14-jährigen Pedelec-Fahrer landet vor dem Tübinger Gericht.
Foto: Norbert Leister

GOMARINGEN/TÜBINGEN. Ein 14-jähriger Pedelec-Fahrer ist im November 2024 bei einem nächtlichen Unfall auf der Landstraße von Gomaringen in Richtung Tübingen tödlich verletzt worden. Gegen 3 Uhr war der Jugendliche mit seinem Fahrrad auf der Straße unterwegs, als er von einem 30-jährigen Audifahrer, der in die gleiche Richtung fuhr, kurz nach der Abzweigung nach Dußlingen angefahren wurde. Dabei stürzte der 14-Jährige so schwer, dass er nach einer notärztlichen Versorgung noch am selben Tag im Krankenhaus starb. Die Unfallstelle war während der Unfallaufnahme bis 10 Uhr voll gesperrt.

Fahrer war betrunken

Wie ein Atem-Alkoholtest ergab, war der Audifahrer betrunken: ein Wert von über 1,1 Promille - also über der Grenze zur absoluten Fahruntauglichkeit. Der Führerschein des Mannes wurde eingezogen und die Staatsanwaltschaft Tübingen hatte wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung und wegen Gefährdung des Straßenverkehrs ermittelt. Nun steht der Termin für den Prozess fest: Auftakt ist am Dienstag, 5. August. Noch ist unklar, warum der Junge mit seinem Pedelec auf der Straße und nicht auf dem parallel dazu verlaufenden Radweg fuhr.

Kommt der Paragraf 222 zu tragen - also zur fahrlässigen Tötung - kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe gerechnet werden. Das Gericht muss dafür feststellen, dass der Unfallverursacher zwar schuldhaft, aber nicht vorsätzlich gehandelt hat. (GEA)