PFULLINGEN. Die Stadt Pfullingen hat mit der Schöller SI Erneuerbare GmbH einen Vertrag zur Nutzung städtischer Flächen für die Planung des Windparks Käpfle unterzeichnet. Das teilt die Stadtverwaltung mit. Dieser Windpark ist ein interkommunales Projekt der Städte Pfullingen und Reutlingen sowie der Gemeinde Gomaringen. Geplant ist die Errichtung von bis zu fünf Windkraftanlagen, von denen zwei auf Grundstücken der Stadt Pfullingen entstehen sollen.
Die betreffenden Flächen auf Pfullinger Markung – bezeichnet als »Poolgebiet Pfullingen« – liegen nordwestlich der Gönninger Straße, angrenzend an das interkommunale Projektgebiet »Käpfle«. Drei weitere Anlagen sind auf Flächen der Stadt Reutlingen vorgesehen.
Bürger können sich beteiligen
In seiner Sitzung am 24. Juni hat der Gemeinderat mit großer Mehrheit den Weg für den Bau der zwei Pfullinger Anlagen freigemacht. Mit der Zustimmung zum Nutzungsvertrag ist ein wichtiger Meilenstein zur Umsetzung erreicht und die Voraussetzungen zur Beantragung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung durch das Unternehmen geschaffen.
Mit den fünf geplanten Windenergieanlagen könnte jährlich für rund 35.000 Haushalte umweltfreundlicher Strom erzeugt werden. Neben den ökologischen Vorteilen generiert die Stadt über die vereinbarten Pachtzahlungen und eine etwaige Beteiligung der Stadtwerke jährliche Einnahmen. Auch die Bürgerschaft kann sich an den Windenergieanlagen beteiligen und so finanziell profitieren.
»Wir haben mit diesem Beschluss die Grundlage für mehr Unabhängigkeit bei der Energieversorgung gelegt. Der Windpark wird aber nicht nur Einnahmen für den städtischen Haushalt bringen, sondern auch unseren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zur finanziellen Beteiligung bieten. Mit dem Windpark stärken wir die regionale Wertschöpfung, sichern dringend benötigte Einnahmen für den städtischen Haushalt und leisten einen konkreten Beitrag zum Klimaschutz«, freut sich Bürgermeister Stefan Wörner.
Die Unterzeichnung des Vertrags vor Ende Juni war wichtig, weil das Projekt so von aktuell geltenden Verfahrenserleichterungen profitieren kann. Der Vertrag regelt die Nutzung dieser Grundstücke zur Erzeugung und Einspeisung von elektrischer Energie aus Windkraft. Die Schöller SI Erneuerbare GmbH erhält das Recht, die Flächen zur Errichtung und zum Betrieb der Anlagen sowie für notwendige Nebenflächen wie Wege, Leitungen oder Abstände zu nutzen. Diese Rechte gelten ausschließlich für den Fall, dass auf den betreffenden Grundstücken tatsächlich eine oder mehrere Windkraftanlagen errichtet werden.
Darüber hinaus enthält der Vertrag eine Regelung zur möglichen gestuften Realisierung des Windparks: Sollte das Gesamtprojekt nicht in einem Schritt umsetzbar sein, bemüht sich das Unternehmen darum, die beiden Anlagen im Poolgebiet Pfullingen prioritär in einem ersten Genehmigungs- und Bauabschnitt zu realisieren.
Sieben Megawatt pro Anlage
In der nun beginnenden Genehmigungsphase erarbeitet Schöller ein technisch und genehmigungsrechtlich belastbares Konzept. Geplant sind Anlagen des Typs Enercon E-175 mit einer Leistung von jeweils sieben Megawatt. Der Eingriff in Natur und Landschaft soll dabei so gering wie möglich gehalten werden. Die Anbindung an das Stromnetz erfolgt über eine bestehende 110-kV-Freileitung. Auch Kombinationen mit Photovoltaik und Batteriespeichern werden geprüft.
Flankierend sind weitere Informations- und Beteiligungsformate für die Bürgerschaft vorgesehen. Verschiedene Veranstaltungen fanden in den vergangenen Wochen statt, weitere werden folgen, sobald das Projekt entsprechend fortgeschritten ist. (eg)