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Tübinger OB Boris Palmer warnt: Bahnkosten bleiben an Kunden hängen

Es ist ein schwarzer Tag für die Bahn: Sie bleibt auf milliardenschweren Mehrkosten bei Stuttgart 21 sitzen. Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer warnt aber: Am Ende zahlen die Bahnkunden für das Prestigeprojekt.

Tübingens Oberbürgermeister Palmer
Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer warnt, dass die Bahnkunden am Ende für das Prestigeprojekt und die Gerichtsentscheidung zahlen müssen.(Archiv) Foto: Silas Stein/DPA
Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer warnt, dass die Bahnkunden am Ende für das Prestigeprojekt und die Gerichtsentscheidung zahlen müssen.(Archiv)
Foto: Silas Stein/DPA

TÜBINGEN/STUTTGART. Nach der Gerichtsentscheidung über die milliardenschweren Mehrkosten des Bahnprojekts Stuttgart 21 warnt Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer vor Schadenfreude. Die Kosten für das angeblich am besten geplante Projekt der Deutschen Bahn hätten sich in den vergangenen Jahrzehnten verdreifacht und die Bahn müsse laut Gericht selbst zahlen, schreibt Palmer in einem Post auf Facebook. Er ergänzt aber: »Darüber könnte man sich ja freuen, wenn das nicht hieße, dass die Bahnkunden am Ende für den Unsinn aufkommen müssen.«

Das Ganze sei ein »Trauerspiel«, schreibt Palmer (parteilos), der als früherer Grünenpolitiker lange als Stimme der Bahnhofsgegner auftrat. »Selten gab es eine größere Fehlentscheidung«, kritisiert er Planung und Bau des Bahnprojekts. »Mit 13 Milliarden hätte man eine 1a Bahn in ganz Baden-Württemberg hinbekommen, zum Beispiel die Vollelektrifizierung aller Dieselstrecken und elektronische Stellwerke im ganzen Land.«

Mindestens 6,5 Milliarden Euro Mehrkosten 

Nach der jüngsten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim muss die Bahn die milliardenschweren Mehrkosten des Bahnprojekts alleine tragen. Damit dürften Mehrkosten von derzeit mindestens 6,5 Milliarden Euro bei der Bahn hängen bleiben.

Das Verwaltungsgericht hatte im Mai vergangenen Jahres entschieden, dass die Bahn keinen Anspruch darauf hat, dass sich die Partner des Projektes an den Mehrkosten beteiligen müssen. Eine entsprechende Klage der Bahn gegen das Land Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart, den Verband Region Stuttgart und den Flughafen Stuttgart hatte das Gericht damals abgewiesen. Dagegen hatte die Bahn Rechtsmittel eingelegt und beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt.

Gericht: Keine ernstlichen Zweifel an Richtigkeit des Urteils

Diesen Antrag lehnte der VGH nun ab. Die Bahn habe keine Gründe vorgelegt, die eine Zulassung der Berufung rechtfertigten, so das Gericht. Es bestünden keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils, Verfahrensfehler lägen nicht vor.

Damit dürften auf die Bahn Milliardensummen zukommen. Der Konzern, der offiziell Bauherr von Stuttgart 21 ist, beziffert die Gesamtkosten für das Projekt derzeit auf rund 11 Milliarden Euro und hat zusätzlich einen Puffer von 500 Millionen Euro einkalkuliert. In einem Finanzierungsvertrag aus dem Jahr 2009 ist jedoch nur die Verteilung von Kosten bis zu einer Höhe von gut 4,5 Milliarden Euro geregelt. Die Mehrkosten von derzeit mindestens 6,5 Milliarden Euro dürften nach dem Urteil bei der Bahn hängen bleiben.

Das Projekt Stuttgart 21 steht nicht nur für den Bau des neuen Hauptbahnhofs in der Landeshauptstadt, sondern für die komplette Neuordnung des Bahnknotens Stuttgart. Gebaut wird an dem Projekt bereits seit 2010. (dpa)