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Trockenheit: Landratsamt Reutlingen ruft zu verantwortlichem Umgang mit Wasser auf

Trockenheit
Die Trockenheit der vergangenen Wochen hat auch Folgen für den Wald und die Landwirtschaft. Foto: Bernd Wüstneck/DPA
Die Trockenheit der vergangenen Wochen hat auch Folgen für den Wald und die Landwirtschaft.
Foto: Bernd Wüstneck/DPA

LANDKREIS REUTLINGEN. In den vergangenen Wochen haben ausbleibende, bzw. nur geringe Niederschläge, im Landkreis Reutlingen zu kritisch niedrigen Wasserständen und -abflüssen in den Bächen und Flüssen geführt. Das Landratsamt Reutlingen ruft daher in einer Pressemitteilung zu einem verantwortungsbewussten und sparsamen Umgang mit Wasser aus Bächen und Flüssen auf.

Der geringe Wasserstand fördert den Algenwuchs, die natürliche Selbstreinigung der Gewässer nimmt ab und infolgedessen steigt die Schadstoffkonzentration in den Gewässern. Außerdem sorgen Sonneneinstrahlung und Hitze für eine hohe Wassertemperatur und damit für einen verminderten Sauerstoffgehalt im Wasser. Sinken die Wasserstände und -abflüsse weiter, kann dies durch austrocknende Laichplätze und Rückzugsräume zu erheblichen Beeinträchtigungen für die Tiere und Pflanzen in und an den Gewässern führen. Wird in dieser Situation noch zusätzlich Wasser aus den Gewässern entnommen, kann sich die Lage weiter verschärfen.

Verantwortungsvolle Wasserentnahme

Die untere Wasserbehörde des Landratsamtes Reutlingen weist deshalb darauf hin, dass Wasserentnahmen nur unter den im Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG) genannten Voraussetzungen erfolgen dürfen. Hiervon ausgenommen ist das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen und das Entnehmen von Wasser in geringen Mengen für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und den Gartenbau (erlaubnisfreier Gemeingebrauch). Für die »geringe Menge« gibt es jedoch keinen festen Richtwert: Je niedriger der Wasserstand eines Gewässers ist, desto weniger Wasser darf daraus entnommen werden. Ob eine geringe Menge vorliegt, muss jeder, der vor Ort Wasser entnimmt, verantwortungsvoll selbst einschätzen.

Das Aufstauen oder Anlegen von Vertiefungen, um Wasser einfacher entnehmen zu können, ist nicht erlaubt. Aufgrund des derzeitigen Niedrigwassers appelliert das Landratsamt eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, verantwortungsbewusst und sparsam mit Wasser umzugehen und Wasserentnahmen aus Bächen und Flüssen zu vermeiden. Sollte sich die derzeitige Situation trotz einzelner Niederschläge weiter verschärfen, behält sich das Landratsamt Reutlingen vor, die Wasserentnahme aus bestimmten Bächen und Flüssen zum Zwecke des Schutzes der Natur mittels Allgemeinverfügung zu untersagen. 

Das Landratsamt bittet alle Bürgerinnen und Bürger um ihre Mithilfe, um die nachteiligen Auswirkungen der Trockenheit auf die Gewässer in unserem Landkreis so gering wie möglich zu halten. (eg)