TÜBINGEN. Aus den Plänen der Stadt Tübingen, im Bereich des Bahnhofes mehrere Kameras zur Videoüberwachung auch des dortigen Busbahnhofes zu installieren, wird vorerst nichts. Das hat das Rathaus der Unistadt jetzt bekanntgegeben. Zur Begründung heißt es, das Regierungspräsidium Tübingen sei »... zu der Einschätzung gelangt, dass die von der Universitätsstadt Tübingen vorgelegten Daten derzeit nicht ausreichen, um eine entsprechende Maßnahme anzuordnen.«
Einverstanden mit der Entscheidung der übergeordneten Behörde zeigt sich die Stadtverwaltung dagegen nicht. Dazu heißt es in der Mitteilung: »Die Stadt nimmt die Einschätzung des Regierungspräsidiums zur Kenntnis, hält jedoch an ihrer Auffassung fest, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Videoüberwachung am Busbahnhof vorliegen. Aus Sicht der Stadt belegen die dokumentierten Vorfälle und Erfahrungsberichte einen konkreten Handlungsbedarf.«
Ziel: mehr Sicherheit
Gerade Rathaus-Chef Palmer hatte sich immer wieder für eine Videoüberwachung starkgemacht. Er hatte vor allem die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Menschen im gesamten Bereich des Bahnhofs und darum herum angeführt. So heißt es auch in der Rathaus-Mitteilung weiter: »Ziel der Maßnahme ist es, Straftaten zu verhindern oder leichter aufzuklären und damit insbesondere in den Abend- und Nachtstunden für mehr Sicherheit und ein besseres Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu sorgen.«
Jetzt setzen beide Verwaltungsbehörden auf ein angekündigtes neues Polizeigesetz in Baden-Württemberg: »Stadt und Regierungspräsidium sind daher übereingekommen, zunächst die Rechtskraft des neuen Polizeigesetzes abzuwarten und anschließend auf dieser Grundlage eine erneute Bewertung vorzunehmen.«
Warten auf aktualisiertes Polizeigesetz
Nach GEA-Recherchen hat die Landesregierung die Neufassung des Polizeigesetzes, die eine Erleichterung des Videoschutzes im öffentlichen Raum enthält, bereits weitgehend auf den Weg gebracht. Es muss noch im Landtag verabschiedet werden. Das soll »so bald wie möglich« geschehen. (GEA)


