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Aktuell Trockenheit

Wasserentnahme aus Gewässern im Kreis Reutlingen: Verbot erneut verlängert

Folgen der Trockenheit
Landkreise warnen vor Wasserknappheit in Flüssen und Bächen. Der Landkreis Reutlingen verbietet, das Schöpfen von Wasser aus Flüssen, Bächen und Seen. (Symbolbild) Foto: Bernd Weißbrod/DPA
Landkreise warnen vor Wasserknappheit in Flüssen und Bächen. Der Landkreis Reutlingen verbietet, das Schöpfen von Wasser aus Flüssen, Bächen und Seen. (Symbolbild)
Foto: Bernd Weißbrod/DPA

REUTLINGEN. Trotz der letzten Niederschläge hat sich die Abflusssituation in den Gewässern im Landkreis Reutlingen nicht wesentlich geändert. Deshalb muss die Allgemeinverfügung zur Untersagung der Wasserentnahme erneut verlängert werden, teilte das Landratsamt mit. Viele kleinere Bäche und Flüsse haben weiterhin eine äußerst geringe Wasserführung oder sind sogar ausgetrocknet. Das Landratsamt Reutlingen hat daher seit 3. Juli mit Allgemeinverfügungen die Wasserentnahmen an vielen öffentlichen oberirdischen Gewässern im Landkreis untersagt. Durch die trockene Wetterlage bleibt der Gemeingebrauch zunächst bis 4. September eingeschränkt.

Eine weitere Abnahme der Wasserführung kann die Tier- und Pflanzenwelt beeinträchtigen. Der geringe Wasserstand in den Gewässern fördert den Algenwuchs, die natürliche Selbstreinigung der Gewässer nimmt ab und die Schadstoffkonzentration dadurch zu. Sonneneinstrahlung und Hitze sorgen für eine hohe Wassertemperatur und damit einen verminderten Sauerstoffgehalt im Wasser. Gewitter und Regenschauer wirken sich dabei nur kurzzeitig verbessernd auf die Gewässerzustände aus.

Aufgrund der derzeitigen Wetter- und Niedrigwasserlage ist nun bis zum 04.09.2025 die Wasserentnahme im Zuge des Gemeingebrauchs (Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen, Entnehmen von Wasser in geringen Mengen für Privatpersonen, die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und den Gartenbau sowie das Entnehmen von Wasser mittels Pumpen oder ähnlichen Einrichtungen) aus allen öffentlichen oberirdischen Gewässern (Seen, Flüsse, Bäche) im Landkreis Reutlingen per Allgemeinverfügung verboten.

Ausgenommen von diesem Verbot sind Wasserentnahmen für den Gemeingebrauch im Landkreis Reutlingen aus dem Neckar, der Erms, der Echaz, der Großen Lauter flussabwärts ab dem Zusammenfluss der Gächinger Lauter und der Großen Lauter, der Zwiefalter Aach und dem Kesselbach.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Webseite des Landkreises Reutlingen einsehbar. (pm)