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Wohnen im Eninger »Arbachtal« steht vor dem Aus

In Eningen ist ein komplexer Konflikt entstanden, der es sogar bis vor das Gericht geschafft hat

Blick auf das Gewerbegebiet »Arbachtal«.  FOTO: RACK
Blick auf das Gewerbegebiet »Arbachtal«. FOTO: RACK
Blick auf das Gewerbegebiet »Arbachtal«. FOTO: RACK

ENINGEN. Im Eninger Gewerbegebiet »Arbachtal« steht ein langjähriger Nachbarschaftsstreit vor der gerichtlichen Entscheidung. Gewerbetreibende fordern die Beendigung illegaler Wohnnutzung – beklagt ist die Gemeinde selbst. Nach einem ersten Verhandlungstermin im Jahr 2022 und einem zwischenzeitlichen Einigungsversuch wird der Fall Ende Mai erneut vor Gericht verhandelt. Die Verwaltung zieht nun Konsequenzen und untersagt den letzten verbliebenen Mietern die weitere Nutzung zu Wohnzwecken, heißt es in einer Mitteilung der Gemeindeverwaltung Eningen.

»Wohnen im Gewerbegebiet widerspricht grundlegenden baurechtlichen Vorgaben«, betont Ortsbaumeisterin Angela Spoljar. »Das Planungsrecht sieht eine strikte Trennung von Wohn- und Arbeitsnutzung vor.« Gemäß der Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist Wohnen in Gewerbegebieten nur in Ausnahmefällen zulässig – etwa für Betriebsinhaber oder Aufsichtspersonen. Die gesetzliche Intention dahinter: Gewerbebetriebe müssen lärmintensiv arbeiten dürfen – ein Umstand, der mit Wohnnutzung unvereinbar ist.

Bundesweit keine Seltenheit

Illegale Wohnverhältnisse wie im Arbachtal sind bundesweit keine Seltenheit, heißt es in der Mitteilung. Häufig handelt es sich um langjährige, kostengünstige Mietverhältnisse, die im Widerspruch zur baurechtlichen Zulässigkeit stehen. Auch in Eningen ist daraus ein komplexer Konflikt entstanden, der nun auf juristischem Weg geklärt werden soll.

Bürgermeister Eric Sindek zeigt Verständnis für die betroffenen Mieter, unterstreicht jedoch die rechtliche Verpflichtung der Gemeinde: »Es ist menschlich bedauerlich, keine Frage. Wir haben auf eine einvernehmliche Lösung gesetzt, doch am Ende sind wir an Recht und Gesetz gebunden. Wohnnutzung im Gewerbegebiet ist nicht zulässig – und das wissen auch die Betroffenen, die das Gewerbegebiet inzwischen mehrheitlich verlassen haben.«

Im Eninger Gemeinderat genießt die Sicherung von Gewerbeflächen hohe Priorität, steht in der Gemeinde-Mitteilung. Die wenigen verbliebenen Flächenreserven sollen ausschließlich der gewerblichen Nutzung vorbehalten bleiben. Eine Umwandlung des Gebiets in ein Mischgebiet ist politisch ausdrücklich nicht gewollt – zu groß wären die potenziellen Nachteile für den Wirtschaftsstandort Eningen. Zudem soll die Schaffung eines Präzedenzfalles vermieden werden, der sich dann auf alle Gewerbegebiete im Ort auswirken könnte.

Mit dem laufenden Verfahren signalisiert die Gemeindeverwaltung auch Konsequenzen für ähnliche Fälle: »Wir arbeiten immer lösungsorientiert und mit Augenmaß«, erklärt Sindek. »Doch wenn der rechtliche Rahmen klar ist und kein Ermessensspielraum besteht, dann müssen wir die Rechtsmittel auch ausschöpfen.« Es gehe um Gleichbehandlung, Fairness und verlässliche Regeln für alle Bürgerinnen und Bürger sowie die Gewerbetreibenden.

Gemeinde im Zwiespalt

Der Fall zeigt jedoch auch den Zwiespalt, in dem sich die Gemeinde befindet. »Einerseits haben wir einen akuten Wohnraummangel und sind über jede Einheit froh, die Menschen in unserem Ort ein Zuhause gibt. Andererseits müssen wir unser Gewerbe schützen – denn wenn Betriebe verdrängt werden, stehen auch Arbeitsplätze auf dem Spiel«, sagt Bürgermeister Sindek. Für ihn ist der politische Auftrag aus dem Verfahren eindeutig: »Die Gemeinde muss gezielt dort neuen Wohnraum schaffen, wo es städtebaulich und rechtlich sinnvoll ist.«

Damit wird klar, dass die Gemeindeverwaltung zwar die rechtlichen Grenzen wahren will, aber gleichzeitig auch aktiv an Lösungen für den angespannten Wohnungsmarkt mitarbeiten. Die Themen »Neue Ortsmitte Eningen« und »Möve-Areal« dürften daher sicherlich weiter an Gewicht gewinnen. (eg)