REUTLINGEN. Im Landkreis Reutlingen ist bei einem Wildvogel das hochpathogene aviäre Influenzavirus (auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt) vom Subtyp H5N1 nachgewiesen worden. Das berichtet das Landratsamt. Das Untersuchungsergebnis des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) hat das Landratsamt am 30. Oktober erhalten. Bei dem infizierten Tier handelt es sich um einen Kranich, der in der Nähe von Pfullingen gefunden wurde. Im Landkreis Reutlingen sind derzeit keine weiteren bestätigten Fälle oder Verdachtsfälle der Geflügelpest bekannt.
Kraniche sind nicht im Landkreis Reutlingen heimisch. Es ist davon auszugehen, dass der gefundene Wildvogel den Landkreis lediglich auf seinem Weg nach Süden überflogen hat. Kraniche sind Zugvögel, die sich im Herbst auf den Weg in ihre Überwinterungsgebiete im Süden machen. Diese liegen in Frankreich, Spanien und mitunter in Nordafrika.
Das Geschehen ist in der aktuellen Vogelgrippesaison bundesweit sehr dynamisch und das Friedrich-Loeffler-Institut schätzt das Risiko einer Ausbreitung der Geflügelpest insgesamt als sehr hoch ein. Das Landratsamt Reutlingen hat in Abstimmung mit dem Landwirtschaftsministerium die Lage bewertet und ist zu der Einschätzung gekommen, dass sich das Infektionsrisiko durch den Fund des infizierten Kranichs vor Ort nicht erhöht hat. Das Tier ist vermutlich geschwächt durch das Virus im Landkreis gelandet. In der Umgebung des Fundorts befinden sich keine Geflügelbetriebe, für die eine unmittelbare Ansteckungsgefahr bestehen könnte.
Zum jetzigen Zeitpunkt wird daher von weiteren Präventionsmaßnahmen abgesehen. Alle Geflügelhalterinnen und -halter werden aufgerufen, die in Baden-Württemberg geltenden Biosicherheitsmaßnahmen zu Verhinderung eines Geflügelpesteintrags weiter strikt einzuhalten. Das Kreisveterinäramt wird die Entwicklung genau beobachten und bei Bedarf Maßnahmen ergreifen.
Gesundheitliche Einschätzung und Verhalten der Bevölkerung
Für die allgemeine Bevölkerung schätzt das Friedrich-Loeffler-Institut das Risiko einer Ansteckung als sehr gering ein. In Deutschland ist bislang kein Fall einer Infektion beim Menschen bekannt geworden.
Bürgerinnen und Bürger sollten Wildvögel, die schwach, teilnahmslos oder auf andere Weise krank erscheinen, nicht anfassen oder mitnehmen. Wenn es sich dabei um einen wildlebenden Wasservogel, Greifvogel oder Rabenvogel handeln, ist das Tier unter Angabe des Fundorts dem Veterinäramt zu melden. Im Landkreis Reutlingen sind Meldungen per E-Mail an vetamt@kreis-reutlingen.de möglich.
Beim Auftreten des Vogelgrippevirus in Nutzgeflügelbeständen besteht ein moderates Ansteckungsrisiko vor allem für Personen mit engem Tierkontakt, wie Beschäftigte in den betroffenen Betrieben oder Tierärztinnen und Tierärzte. Diese sind durch entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen zu schützen.
Situation in Deutschland und Baden-Württemberg
In Deutschland kam es in den letzten Wochen sprunghaft zu vermehrten Vogelgrippe-Ausbrüchen bei gehaltenem Geflügel und Wildvögeln. Insbesondere melden derzeit mehrere ostdeutsche Bundesländer eine erhöhte Sterblichkeit von Kranichen. Andere wildlebende Wasservogelarten, wie Enten und Gänse, zeigen unter Umständen geringere Krankheitssymptome einer Vogelgrippe-Infektion, da sie bereits eine Teilimmunität entwickelt haben könnten.
In Baden-Württemberg wurde am 23. Oktober im Alb-Donau-Kreis in einem größeren Geflügelbetrieb in Öllingen das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen.
Eine aktuelle Übersicht über die Ausbrüche der Vogelgrippe/Geflügelpest bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln finden sich beim Friedrich-Loeffler-Institut im TSIS-TierSeuchenInformationsSystem. (GEA)



 
 