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Aktuell Prozess

Fall um Metzger ohne Meistertitel von der Alb: Urteil am Montag

Am Freitag ging der Prozess gegen den Metzger ohne Meistertitel von der Alb und seine Geschäftspartnerin weiter. Die Beweisaufnahme ist geschlossen, Plädoyers sind gehalten. Ein Urteil gibt es noch nicht.

Ein Mann von der Alb und seine ehemalige Partnerin müssen sich wegen Betrugs und Verstößen gegen das Tierschutzgesetz vor dem Sc
Ein Mann von der Alb und seine ehemalige Partnerin müssen sich wegen Betrugs und Verstößen gegen das Tierschutzgesetz vor dem Schöffengericht verantworten. Foto: Cordula Fischer
Ein Mann von der Alb und seine ehemalige Partnerin müssen sich wegen Betrugs und Verstößen gegen das Tierschutzgesetz vor dem Schöffengericht verantworten.
Foto: Cordula Fischer

REUTLINGEN. Er hat einen Metzgereibetrieb geführt, ohne den entsprechenden Meistertitel gehabt zu haben. Seine Geschäfts- und damalige Lebenspartnerin hat den Vertrieb und die Werbung fürs Unternehmen übernommen. Der Angeklagte hatte außerdem Tiere gehalten - von Rindern über Yaks, Lamas bis zu Pferden, Esel, Schweinen, Ziegen, Geflügel und etlichen Tierarten mehr - und diese nicht adäquat versorgt, sodass sie unter den Zuständen litten. Zudem hat er verdorbenes Fleisch und schlechte Wurst an Kunden verkauft oder denen, die ihre Tiere zum Schlachten brachten, falsche Ware - das Fleisch anderer Tiere - übergeben. Die Frau hatte Haustiere - Katzen, Hunde, Ratten, Mäuse - und hat diese unzureichend versorgt beziehungsweise deren Kot und Urin nicht entfernt, sodass den Tieren Leid zugefügt wurde. Beide sind unter anderem wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Verstößen gegen das Tierschutzgesetz angeklagt. Beide sind vollumfänglich geständig.

Nachdem bereits der Leiter des Veterinäramtes und eine Polizeibeamtin ihre Aussagen gemacht hatten, wollte das Gericht noch weitere Zeugen hören. Unter anderem die Tierärztin, die immer mal wieder auf den Hof des Angeklagten zur Behandlung von dessen Tieren gerufen wurde und die die Fleischbeschau bei den geschlachteten Tiere vorgenommen hatte. Da diese zum letzten Termin nicht erschien und auch nicht mehr in der Region lebt und praktiziert, Richter Eberhard Hausch und die Schöffen nicht auf deren Aussage verzichten wollten, wurde sie erneut geladen. Sie erschien am Freitag vor Gericht.

Eine weitere Zeugin, die in dem Albdorf lebt, in dem der Angeklagte seinen Schlacht- und Metzgerbetrieb führte und viele unterschiedliche Tiere hielt, sollte ebenfalls am Verhandlungstag am Freitag aussagen, kam aber nicht ins Gericht. Der Richter ließ die Frau per Polizei abholen und in den Gerichtssaal bringen. Weitere Zeugen waren nicht geladen. Die Beweisaufnahme wurde geschlossen, die Staatsanwältin und die beiden Verteidiger hielten ihre Plädoyers. Ein Urteil gab es noch nicht. Der Termin dafür ist am kommenden Montag (weiterer Bericht folgt). (GEA)