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Aktuell Streitgespräch

Gericht weist Klagen gegen Podium mit Palmer und AfD-Kandidaten zurück

Gegner des Streitgespräches zwischen Tübingens OB Boris Palmer und AfD-Landes-Chef Markus Frohnmaier hatten vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen geklagt. So hat das Gericht jetzt entschieden.

Boris Palmer Oberbürgermeister von Tübingen
Palmer stellt sich einer Debatte mit dem AfD-Landeschef Markus Frohnmaier. (Archivbild) Foto: Bernd Weißbrod/DPA
Palmer stellt sich einer Debatte mit dem AfD-Landeschef Markus Frohnmaier. (Archivbild)
Foto: Bernd Weißbrod/DPA

TÜBINGEN/SIGMARINGEN. Zwei Eilanträge gegen das Podium von Boris Palmer mit dem AfD-Spitzenkandidaten Markus Frohnmaier hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen jetzt abgelehnt. Der Tübinger Oberbürgermeister verstoße mit dem Streitgespräch nicht gegen die Chancengleichheit, erklärte das Gericht entgegen der Klage einer Tübingerin.

So habe die Stadtverwaltung angeboten, vergleichbare Podien mit anderen Parteien durchzuführen. Daran werde sich die Stadt »gegebenenfalls messen lassen müsssen«, so das Gericht.

Ohnehin stünde die Klage nicht der Antragstellerin, sondern allenfalls politischen Parteien selbst zu. Auch die Klage eines Rottenburgers wurde abgewiesen. Es liege im Ermessen der Stadt, über die Modalitäten der Platzvergabe zu entscheiden. Teilnehmen dürfen nur Tübinger, das Streitgespräch wird aber live im Internet übertragen. Dass Palmer 50 und die AfD 100 Plätze vergeben dürfen, sei nicht zu beanstanden. (ath)