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Heute vor 25 Jahren in Walddorfhäslach und Bad Urach: Schlichten statt richten

Zeitreise durchs GEA-Archiv

Eine Zeitreise durchs GEA-Archiv. Foto: GEA-Repro
Eine Zeitreise durchs GEA-Archiv.
Foto: GEA-Repro

WALDDORFHÄSLACH/BAD URACH. Wir schreiben den 12. August 2000. Ob der Friedhof in Walddorf durch Grabkammern erweitert beziehungsweise ergänzt werden soll, ist Thema einer Sondersitzung des Gemeinderats. Wobei diese Bestattungsform unter den Kommunalpolitikern umstritten ist. Und das, obschon sie Vorteile hat: wesentlich schnellere Verwesung und einfachere Wiederbelegung. Was früher Adligen und Klerus vorbehalten war – Stichwort: Sarkophage – könnte demnächst also auch Otto Normalverbraucher ermöglicht werden; so sich die Räte denn auf die Schaffung von Steinkammern verständigen können.

Apropos Verständigung. An der hapert’s im zwischenmenschlichen Bereich zuweilen ganz gewaltig, wie die pickepacke vollen Terminkalender der Amtsrichter nahelegen. Um diese zu entlasten, sollen Bagatellfälle künftig anders behandelt werden. Konkret:

"Mit der neu besetzten dritten Richterstelle ändert sich im Bad Uracher Amtsgericht auch die Arbeitsverteilung des Richter-Trios. Eine weitere wichtige Neuerung kommt mit der ›obligatorischen Schlichtung‹ zum 1. Oktober auf die Justiz auch in Bad Urach zu. Amtsgerichtsdirektor Dietmar Reitzel: ›Wer daran denkt, seinen Nachbarn zu verklagen, der muss sich auf die Socken machen, sonst erlebt er Überraschungen.‹

Nicht mehr gleich vor den Kadi

Denn der Bund hat in der Zivilprozessordnung die Möglichkeit und das Land die gesetzliche Vorgabe zur ›obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung‹ ge-schaffen. Wer nach dem 30. September dieses Jahres Streit mit einem Nachbarn hat, sich beleidigt fühlt oder von jemandem bis zu 1.500 Mark einklagen will, kann nicht mehr gleich vor den Kadi ziehen. Er muss zunächst zur Schlichtung. Klagen ohne vorherige Schlichtung darf das Amtsgericht ab 1. Oktober nicht mehr annehmen." (GEA/ekü)