TÜBINGEN. Der Beschluss steht schon seit einiger Zeit fest, jetzt kommen weitere Gebiete dazu: Die Stadt Tübingen weitet die Parkraumbewirtschaftung aus. Ab dem 1. Mai werden in den Weststadt-Gebieten 42, 43 und 44 Parkgebühren fällig. Für Anwohner, die ihr Auto bislang an der Straße parken, heißt das: In Zukunft muss ein Bewohnerparkausweis beantragt werden. Der kostet zwischen 240 und 300 Euro im Jahr – je nach Größe des Autos. Voraussetzung dafür ist ein gemeldeter Hauptwohnsitz im betreffenden Gebiet.
Gäste und Besucher, die bislang kostenlos in den Gebieten parken konnten, müssen ab Mai an einem der 80 aufgestellten Parkautomaten einen Schein ziehen oder können einen Monatsparkschein für 50 Euro kaufen. Damit sich Anwohner und routinierte Besucher an die neuen Umstände gewöhnen können, kontrolliert das Ordnungsamt die neuen Gebiete in den ersten zwei Wochen noch nicht. Auch können in dieser Zeit erst die Bewohnerparkausweise beantragt werden – was aber online möglich ist.
Weststadt im Visier
Die neuen Gebiete erstrecken sich insbesondere entlang der Herrenberger Straße, der Schwärzlocher Straße, der Sindelfinger Straße und der Friedrich-Dannemann-Straße bis an den Rand des westlichen Stadtgebiets. Im Rahmen des Klimaschutzprogramms »Tübingen klimaneutral 2030« hat der Gemeinderat beschlossen, nach und nach die bislang kostenlosen Parkflächen zu bewirtschaften. Durch die Einnahmen werden Angebote des Öffentlichen Nahverkehrs gegenfinaziert, wie beispielsweise der ticketfreie Samstag für die Stadtbusse. (GEA)