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Aktuell Trockenheit

Landratsamt Reutlingen verbietet Wasserentnahme aus Flüssen und Seen im Kreis

Nach dem Aufruf des Landratsamtes, sparsam mit Wasser umzugehen, kommt jetzt die nächste Stufe. Angesichts der anhaltenden Trockenheit untersagt die Behörde das Entnehmen von Wasser aus öffentlich zugänglichen Gewässern.

Folgen der Trockenheit
Landkreise warnen vor Wasserknappheit in Flüssen und Bächen. Der Landkreis Reutlingen verbietet ab sofort, das Schöpfen von Wasser aus Flüssen, Bächen und Seen. (Symbolbild) Foto: Bernd Weißbrod/DPA
Landkreise warnen vor Wasserknappheit in Flüssen und Bächen. Der Landkreis Reutlingen verbietet ab sofort, das Schöpfen von Wasser aus Flüssen, Bächen und Seen. (Symbolbild)
Foto: Bernd Weißbrod/DPA

KREIS REUTLINGEN. Viele kleinere Bäche und Flüsse in Baden-Württemberg haben im Augenblick eine äußerst geringe Wasserführung oder sind bereits ausgetrocknet, das gilt auch für den Landkreis Reutlingen. Das Landratsamt Reutlingen teilt mit, dass ab sofort (3. Juli) die Wasserentnahmen an vielen öffentlichen oberirdischen Gewässern im Landkreis in den kommenden Wochen nicht mehr erlaubt ist.

Eine weitere Abnahme der Wasserführung kann die Tier- und Pflanzenwelt beeinträchtigen. Der geringe Wasserstand in den Gewässern fördert den Algenwuchs, die natürliche Selbstreinigung der Gewässer nimmt ab und die Schadstoffkonzentration dadurch zu. Sonneneinstrahlung und Hitze sorgen für eine hohe Wassertemperatur und damit einen verminderten Sauerstoffgehalt im Wasser. Gewitter und Regenschauer wirken sich dabei nur kurzzeitig verbessernd auf die Gewässerzustände aus. 

Aufgrund der derzeitigen Wetter- und Niedrigwasserlage ist bis Donnerstag,  24. Juli, die Wasserentnahme im Zuge des Gemeingebrauchs (Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen, Entnehmen von Wasser in geringen Mengen für Privatpersonen, die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und den Gartenbau sowie das Entnehmen von Wasser mittels Pumpen oder ähnlichen Einrichtungen) aus allen öffentlichen oberirdischen Gewässern (Seen, Flüsse, Bäche) im Landkreis Reutlingen per Allgemeinverfügung verboten.

Ausgenommen von diesem Verbot sind Wasserentnahmen für den Gemeingebrauch im Landkreis Reutlingen aus dem Neckar, der Erms, der Echaz, der Großen Lauter flussabwärts ab dem Zusammenfluss der Gächinger Lauter und der Großen Lauter, der Zwiefalter Aach und dem Kesselbach. (eg)