REUTLINGEN. Online-Terminvergabe, Videokommunikation, Kunden-Apps: die Bundesagentur für Arbeit (BA) bietet ihren Kundinnen und Kunden zahlreiche Online-Angebote, die im Laufe der vergangenen Jahre schrittweise weiterentwickelt wurden. Ein persönlicher Termin in der Agentur für Arbeit ist nur noch in seltenen Ausnahmefällen notwendig.
Um Wartezeiten zu reduzieren und eine bessere Beratung zu gewährleisten, sind persönliche Vorsprachen in der Agentur für Arbeit ab Juli 2025 nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Kundinnen und Kunden können die Termine vorab einfach und unkompliziert online buchen. Die Erreichbarkeit der Agentur für Arbeit über den E-Mail-Kanal wird heruntergefahren, nicht nur in Reutlingen.
So werden dem 1. Juli 2025 die Agenturen für Arbeit bundesweit die Erreichbarkeit über den E-Mail-Kanal einstellen. Die bisherigen Liegenschaftspostfächer der Agenturen für Arbeit (zum Beispiel reutlingen@arbeitsagentur.de) werden deaktiviert. Sollten Kundinnen und Kunden weiterhin eine Mail an diese Adresse senden, wird diese automatisch abgewiesen und eine Information über die nicht erfolgte Zustellung versandt.
Telefonisch oder per Post
Kunden können sich wie bisher telefonisch oder postalisch an ihre Agentur für Arbeit wenden. Persönliche Vorsprachen sind ebenso möglich. Die BA bittet hier um eine vorherige Terminvereinbarung. Stefan Latuski, Geschäftsführer des IT-Systemhauses der Bundesagentur für Arbeit: »Der Schutz der Daten und der persönlichen Identität haben für die BA oberste Priorität. Die Inhalte unverschlüsselter Mails sind vor dem Zugriff unbefugter Dritter nicht geschützt. Das ist einer der wesentlichen Gründe, weshalb wir den E-Mail-Verkehr mit unseren Kundinnen und Kunden einschränken. Wir setzen auf die Nutzung der von uns entwickelten datensicheren Kommunikationswege, wie der App BA-mobil. Gleichzeitig appellieren wir an unsere Kundinnen und Kunden, unsere eServices und Apps verstärkt zu nutzen.«
Die App BA-mobil beispielsweise biete eine Uploadfunktion an, über die Bewerbungsunterlagen oder Dokumente für den Arbeitslosengeld-Antrag hochgeladen, Veränderungen mitgeteilt und Bescheide eingesehen werden können. Im Unterschied zur E-Mail lässt sich über das Online-Portal und die App die Identität des Kontoinhabers eines Accounts eindeutig identifizieren.
Digital eingereichte Unterlagen im Online-Portal oder der Kunden-App werden teilweise bereits automatisch weiterverarbeitet. Kundenanliegen lassen sich somit viel schneller bearbeiten als die Inhalte von eingehenden Mails, die oftmals unvollständig seien und in vielen Fällen zu Nachfragen bei den Kunden führen. Davon profitierten auch die Beschäftigten der BA: Die gewonnene Zeit könnten sie für die individuelle Kundenberatung nutzen. (eg)