TÜBINGEN. Wer dem Neckartal-Radweg folgt, müsste eigentlich der Nürtinger Straße und dann der Gartenstraße folgen. Letztere ist allerdings derzeit voll gesperrt - manche Radfahrer quälen sich über den Fußgängerweg der neckarseitigen Wohnblocks an der Baustelle vorbei, wobei Fußgänger, Treppen und der zugewachsene Weg das in der Praxis nicht gerade vergnügungssteuerpflichtig erscheinen lassen. Der ursprüngliche Fuß- und Radweg am Neckar ist seit langem passé - die Bauarbeiten zur Renaturierung des Neckarufers haben diesen Weg schon lange zunichte gemacht.
Bleibt die Bismarckstraße - sofern der lange Weg um den Österberg oder an der Bahn entlang über die Schaffhausenstraße nicht gewählt wird. Die Bismarckstraße ist allerdings in katastrophalem Zustand, eine wahre Holperstrecke, die sich bei Regen zudem prompt in eine veritable Seenlandschaft verwandelt. Allein: Auch diese Strecke ist aktuell für Radfahrer nicht befahrbar. Zumindest nicht legal. Denn die Baustelle an der - ausgerechnet - Radbrücke bei Lustnau ist mit einem Fahrverbot für Radler beschildert.
Radfahrer verstehen Ampelsignal
Offenbar trauen es die Verantwortlichen den Radfahrern nicht zu, die Fahrbahnverengung auf der Bismarckstraße auf eine Spur sicher zu befahren. Dabei ist die Engstelle sogar mit einer Ampel geregelt - und für Autofahrer problemlos befahrbar. Und zu den Stoßzeiten beweisen auch die Radler im Minutentakt, dass sie die Lichtzeichenanlage richtig interpretieren und sicher an der Baustelle vorbeikommen können. Ignoriert wird dagegen, zumindest während der Beobachtung durch den Autor dieser Zeilen, nur eines vollumfänglich: die Fahrverbotsschilder für Radfahrer, die die Engstelle von beiden Seiten einrahmen. (GEA)