Nur noch wenige Karten verfügbar!
Lassen Sie sich begeistern von unserem neuen Kultur-Format »Klein, fein und fast geheim«. Es ist ein Rendezvous von Künstlern der Bühne und Könnern der Küche garniert mit einer Prise Überraschung – und Sie sind mittendrin und können alles genießen. Die fürs Erste auf vier Abende angesetzte Kultur-Serie wurde von GEA und Kreissparkasse ins Leben gerufen. Dazu öffnen sich die Türen des Oertel+Spörer-Saals auf dem GEA-Betriebsgelände und die Bühne wird belebt von Künstlern unterschiedlicher Genres aus der Region. Einem Begrüßungsaperitif folgen drei Gänge namhafter Caterer in Buffetform, die man vor und zwischen den Auftritten genießen kann.
Zwei Kulturangebote werden serviert, wobei die Künstlerinnen und Künstler, die den Auftakt des Abends machen, geheim bleiben. Erst am Abend lüftet sich quasi der Vorhang. Bei diesen »Geheimacts« ist es keinesfalls so, dass sie als »Vorgruppe« fungieren – allesamt sind in abendfüllenden Programmen selbst erfolgreich.
Eigentlich waren sie beruflich ganz anders unterwegs, doch dann hat die Magie sie verzaubert: Seither verzaubern die Brüder Wolfram und Gernot Bohnenberger ihrerseits ihr Publikum unter dem Künstlernamen »JUNGE JUNGE!«. Bei den beiden ist nichts wie es scheint, alles kann passieren und keiner kann es sich erklären. Dazu warten die beiden magischen Jungs mit entwaffnendem Charme und einer locker-humorvollen Show auf.
In der geheimen ersten Hälfte präsentiert sich einer, der in Musik und Poesie gleichermaßen zu Hause ist. Ein Mann der feinfühligen Geschichten und der feinfühligen Töne, die er selbst seinem Instrument entlockt.
Im Preis von 59 Euro sind zudem ein dreigängiges Buffet-Menü vom Forellenhof Rössle sowie ein Aperitif enthalten.
Ticketinfo: Je nach Entwicklung der Hygienevorschriften passen wir die Anzahl der Tickets an, für JUNGE JUNGE! arbeiten wir mit einer Warteliste, auf der es noch Plätze gibt.
Corona-Regeln: Beachten Sie bitte, dass bei Eintreten der Warnstufe der Zutritt für Nicht-Geimpfte nur mit einem PCR-Test erlaubt ist. Sollte die Alarmstufe gelten, dann ist Ungeimpften der Zugang nicht mehr möglich.Ausgenommen von diesen Regeln sind Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, dazu zählen Kinder unter zwölf Jahren. Ausnahmen gelten auch für Jugendliche bis 18 Jahre und Personen, denen die Ständige Impfkommission die Impfung entweder nicht empfiehlt oder erst kürzlich empfohlen hat. Zu letzteren gelten schwangere und stillende Frauen. Ihnen ist der Zutritt auch bei Warn- und Alarmstufe mit einem negativen Antigen-Test erlaubt. (Stand: 16.9.2021)