METZINGEN. Bei der Kommunalwahl 2029 soll es nach dem Willen der Freien Wähler-Vereinigung Metzingen - Neuhausen - Glems nur noch auf die erreichten Stimmen der Bewerberinnen und Bewerber ankommen, nicht mehr auf die per Wahlverfahren geförderte Repräsentation der Teilorte Neuhausen und Glems im Metzinger Gemeinderat. »Wir beantragen die Abschaffung der Unechten Teilortswahl«, machte Fraktionschef Stefan Köhler im Gemeinderat deutlich und bat die Stadtverwaltung um ein entsprechendes Sitzungspapier bis Frühjahr 2026.
»Kernstadt und Teilorte sind inzwischen stark zusammengewachsen«, begründete Köhler den Vorstoß seiner Fraktion, den im Rat und auf der Verwaltungsbank niemand kommentierte. Sodass Metzinger Bürgern durchaus auch zuzutrauen ist, dass sie auf stadtweit einheitlichen Listen für fähige Neuhäuser Kandidaten stimmen und Neugreuth-Bewohner nicht zu knapp Bewerber aus Glems wählen könnten.
»Wir sind inzwischen stark zusammengewachsen«
Der FWV-Mann argumentierte zudem mit den »überdurchschnittlich vielen ungültigen Stimmen«, die die Unechte Teilortswahl produziere, und mit dem »immensen Aufwand bei der Auszählung«. Dabei kommt es nicht nur auf die erreichte Stimmenzahl, sondern auch auf den Wohnbezirk der Kandidaten an. Pro Wohnbezirk gibt es eine bestimmte Anzahl von Kandidaten, die in den Gemeinderat kommen. Wohnen sie etwa in Neuhausen oder Glems, dürfen sie auch nur dort auf der Liste erscheinen - aber auch von den Metzingern gewählt werden.
Die Freien Wähler wollen das alles nun vereinheitlichen und vereinfachen. Wegen des bürokratischen Vorlaufs vor der nächsten Kommunalwahl sind sie mit ihrem Antrag schon jetzt in den Gemeinderat gegangen und wollen, dass die Verwaltung mit ihrer Beschlussvorlage im Frühjahr den nächsten Schritt macht. Ob die Unechte Teilortswahl in Metzingen tatsächlich abgeschafft wird oder nicht, hätte der Rat zu entscheiden. (GEA)