REUTLINGEN. Eine Jugendliche hat vergangene Woche bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Sie hatte sich vergangenen Mittwoch am Bahnhof in Wannweil zwischen die Gleise gelegt und sich anschließend absichtlich von einem Zug überrollen lassen. Dann ist sie laut Angaben der Polizei zu Fuß geflohen, was eine Kundenbetreuerin noch aus dem Zug beobachten konnte. Der GEA hat bei der Bundespolizei Stuttgart nach dem Stand der Ermittlungen gefragt.
»Nach der Veröffentlichung der Polizeimeldung haben sich mehrere Zeugen bei uns gemeldet. Diese müssen wir nun vernehmen«, sagt ein Sprecher der Bundespolizei. Erst danach könne die Tatverdächtige, die auf ein Alter zwischen 15 und 18 Jahren geschätzt wird, eindeutig identifiziert werden. Auf Nachfrage, ob es Hinweise auf eine strafrechtlich relevante Beteiligung Dritter gebe, teilte die Polizei mit, dass dies bislang nicht der Fall sei.
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
Sollte die Person ermittelt werden, muss sie mit empfindlichen Konsequenzen rechnen. Bei gefährlichem Eingriff in den Bahnverkehr drohe der Jugendlichen laut Paragraf 315 des Strafgesetzbuchs eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. »Dabei fließt auch das Jugendstrafrecht mit ein – und es spielt eine Rolle, ob es sich um einen minderschweren Fall handelt«, teilt der Sprecher der Bundespolizei dem GEA mit. Für Erwachsene sehe das Gesetz Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor.
Wie es jetzt weitergeht? »Nach der Identifizierung wird der Fall an die Staatsanwaltschaft übergeben. Sie entscheidet, ob das Verfahren vor das Amtsgericht kommt. Dabei werden Jugendgericht und Jugendgerichtshilfe von Anfang an eingebunden«, sagt der Sprecher. (GEA)


