REUTLINGEN. Gerade im Sommer erfreut sich das Picknick großer Beliebtheit. Es bietet die Möglichkeit, die Natur zu genießen, Zeit mit anderen zu verbringen und dem hektischen Alltag zu entfliehen. Ein GEA-Leser hat nachgefragt, welche Regeln in Reutlingen gelten.
»Grundsätzlich ist das Picknicken in allen städtischen Grünanlagen, auf Spielplätzen sowie in öffentlichen Grünzügen erlaubt«, teilt die Stadt auf GEA-Anfrage mit. Spezielle Picknickflächen seien zwar nicht ausgewiesen, jedoch dürfen alle regelmäßig gemähten Rasenflächen betreten und genutzt werden. Auch die Rasenflächen direkt an den Seen. Ausgenommen sind jedoch die verpachteten Wiesen im Sport- und Freizeitpark Markwasen, auf denen ein Naturschutzprojekt läuft. Gleiches gilt für unter Naturschutz stehende Bereiche, wie etwa Teile der Gönninger Seen.
Regeln beachten
Wer in Reutlingen picknickt, sollte sich an einige Verhaltensregeln halten. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Müll vermieden und sämtlicher Abfall wieder mitgenommen werden sollte. Wichtig sei noch die Rücksichtnahme gegenüber anderen Menschen und ein schonender Umgang mit der Natur. Das Füttern von Tieren – insbesondere an Seen und Teichen – ist nicht erlaubt. Was die Lautstärke betrifft, dürfen Musikgeräte oder Instrumente nur so genutzt werden, dass andere nicht erheblich gestört werden.
Auch beim Grillen gelten klare Regeln: Grundsätzlich ist es an ausgewiesenen Grillstellen erlaubt. Bei Trockenheit oder erhöhter Waldbrandgefahr kann das Grillen jedoch zeitweise verboten sein. Im Wald ist offenes Feuer in solchen Fällen strikt untersagt. In städtischen Grünanlagen gibt es keine gesonderte Regelung in der Polizeiverordnung – dennoch gilt auch hier: Rücksicht und Vorsicht stehen an erster Stelle.
Grünflächen zum Verweilen
Wer länger im Grünen verweilen will, findet in Reutlingen vielerorts geeignete Infrastruktur. In städtischen Grünanlagen und auf Spielplätzen gibt es Sitzbänke sowie vereinzelt Bänke und Tische. In den Außenbereichen bieten Schutzhütten zusätzlichen Komfort. Öffentliche Toiletten können je nach Standort genutzt werden – eine Übersicht hierzu bietet der Online-Stadtplan der Stadt Reutlingen.
Für kleine Feiern, wie etwa einen Kindergeburtstag, sei in der Regel keine Genehmigung erforderlich. Wenn allerdings größere Gruppen zusammenkommen oder Pavillons und ähnliche Aufbauten geplant sind, empfiehlt die Stadt, im Vorfeld eine Genehmigung einzuholen. So lassen sich Konflikte mit anderen Nutzern vermeiden. »Welche Behörde zuständig ist, hängt von der Nutzung und Zuordnung der Fläche ab – bei Unsicherheiten hilft das zuständige Bezirksamt weiter«, heißt es seitens der Stadt.
Damit das Miteinander in den öffentlichen Anlagen gut funktioniert, weist die Stadt auch auf die Zuständigkeiten bei Verstößen hin. Kontrollen erfolgen in Reutlingen nicht anlasslos – das Amt für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt führt keine regelmäßigen Überprüfungen durch. Sollte es jedoch zu Beschwerden über übermäßigen Lärm oder unerlaubtes Grillen kommen, ist das Amt für öffentliche Ordnung zuständig. (GEA)
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